Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Der Bund der Freien Waldorfschulen hat für seine Mitgliedseinrichtungen eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Die Waldorfschule Chemnitz nimmt daran teil.

Sie dient dem Schutz von Angestellten und Mitarbeiter:innen, die Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht über Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG in ihren Einrichtungen haben und diese offenlegen wollen, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.

Die Interne Meldestelle kann wie folgt erreicht werden:

Per Mail: meldestelle[ät]waldorfschule.de *

Per Sprachnachricht: 0711- 21042-22

Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen e.V., Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart

* Bitte beachten Sie hierzu die "Hinweise zur Datensicherheit beim Versand per Mail"

Bitte geben sie bei einer Meldung immer folgende Informationen an:

  • Ihren Namen und eine Kontaktadresse (z.B. Mailadresse oder Telefonnummer), damit Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und ggfs. Rückfragen gestellt werden können,
  • Die Einrichtung, an welcher der Rechtsverstoß stattgefunden haben soll
  • Ihr berufliches Verhältnis zu dieser Einrichtung (z.B. Lehrer:in, Verwaltungsangestellte:r, freie:r Mitarbeiter:in)
  • Den konkreten Vorgang, aus dem der Rechtsverstoß folgt
  • ggfs. Belege zu dem dargestellten Vorgang

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.waldorfschule.de/beratung-kontakt/interne-meldestelle-fuer-waldorfschulen-nach-dem-hinschg

Es gelten die Datenschutzerklärungen des Bundes der Freien Waldorfschulen, die Sie hier einsehen können: www.waldorfschule.de/datenschutzerklaerungen