Zuschüsse zu niedrig berechnet
Die Waldorfschule Chemnitz ist eine genehmigte Schule in freier Trägerschaft. Deshalb erhält sie Zuschüsse des Freistaates Sachsen für den laufenden Schulbetrieb. Diese Zuschüsse decken die Schulbetriebskosten aber nur unzureichend. Im Bereich der Klassen 1-4 beträgt der Zuschuss nur 44% der Kosten, die von der öffentlichen Hand pro Schüler ausgegeben werden. Im Bereich der Klassen 5-13 sind es 69%. Von jeder freien Schule wird aber erwartet, dass das Angebot bzw. die Lernziele nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückbleiben. Dadurch entsteht zwingend eine Finanzzierungslücke, die vom Gesetzgeber so gewollt, durch Elternbeiträge zu decken ist.
Schulgeld gestaffelt nach Einkommen
Die Waldorfschule Chemnitz hat sich daher eine Schulgeldordnung gegeben. Diese Schulgeldordnung berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Eltern und die Kinderzahl. Das durchschnittliche Schulgeld beträgt 115 € monatlich. Der genaue Betrag wird in einem individuellen Gespräch festgelegt.
14.05.2012
02.05.2012
30.03.2012